Unternehmen mit weniger Jahresgesamtenergieverbrauch als 0,5 GWh/Jahr Autor vnVeröffentlicht am Hinterlasse einen Kommentar zu Unternehmen mit weniger Jahresgesamtenergieverbrauch als 0,5 GWh/Jahr Diese Unternehmen können sich von der Auditpflicht durch Feststellung und Meldung der Bagatellschwelle (0,5 GWh/Jahr) im Turnus von 4 Jahren befreien. Nachweis und Meldung der Bagatellschwelle (0,5 GWh/Jahr)