Bislang musste der Förderantrag vor Vorhabensbeginn beim BAFA über das Online-Portal gestellt werden.
Als Vorhabensbeginn galt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden
Lieferungs- oder Leistungsvertrages.
Gänzlich neu und wichtig ist:
Mit Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder
aufschiebenden Bedingung der Förderzusage beim Antragsteller vorliegen. Hierin muss auch das
voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten sein.