Bislang wurde die Förderung zur Heizungserneuerung beim Bundesamt für Wiederaufbau und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt. Das wird ab voraussichtlich März 2024 bei der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) erfolgen. Bis dahin gibt es eine Übergangsregelung.