2024: Der KfW Kredit 299 - klimafreundlicher Neubau NWG ist aufgrund erschöpfter Haushaltsmittel nicht mehr zu beantragen.
Kategorie: Allgemein
Unternehmen mit weniger Jahresgesamtenergieverbrauch als 0,5 GWh/Jahr
Diese Unternehmen können sich von der Auditpflicht durch Feststellung und Meldung der Bagatellschwelle (0,5 GWh/Jahr) im Turnus von 4 Jahren befreien.
- Nachweis und Meldung der Bagatellschwelle (0,5 GWh/Jahr)
Unternehmen mit weniger Jahresgesamtenergieverbrauch als 2,5 GWh/Jahr
Gemäß § 8 EDL-G sind diese Unternehmen verpflichtet, turnusmäßig alle vier Jahre ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen.
- Energieaudit
Unternehmen mit mehr als Jahresgesamtenergieverbrauch 2,5 GWh/ Jahr und weniger als 7,5 GWh/Jahr
Gemäß § 8 EDL-G sind diese Unternehmen verpflichtet, turnusmäßig alle vier Jahre ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen.
- Energieaudit alle 4 Jahre
Darüber hinaus legt das Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) in § 9 fest:
Wenn Informationen aus Audit oder Energiemanagementsystem vorliegen sind Umsetzungspläne von wirtschaftlichen Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen, durch unabhängige Experten prüfen zu lassen und zu veröffentlichen.
- Umsetzungspläne von wirtschaftlichen Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen
Unternehmen mit weniger als Jahresgesamtenergieverbrauch 7,5 GWh/ Jahr
Gemäß § 8 EDL-G sind diese Unternehmen verpflichtet, turnusmäßig alle vier Jahre ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen.
- Energieaudit
Weitere Pflichten hängen davon ab, wie hoch der Jahresenergieverbrauch unterhalb von 7,5 GWh/Jahr ausfällt.
Kreditangebot – EM
Im Bereich der energetischen Sanierungseinzelmaßnahmen ist neu ein ergänzendes Kreditangebot hinzugekommen. Das Angebot umfasst eine Kreditsumme bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit – zinsverbilligt für Antragstellende mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro für die selbstgenutzte Wohneinheit – für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen.
01.01.24 iSFP gewinnt an Bedeutung
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) gewinnt an Bedeutung. Neben der Erkenntnis über den energetischen Zustand einer Immobilie und deren Sanierungsoptionen, sowie deren energetische und wirtschaftliche Potentiale, wirbt der Fahrplan mit erhöhter Förderung im Vergleich zur Sanierung ohne Fahrplan. Nicht nur die bekannten zusätzlichen 5% auf die Investition von im wesentlichen Hüll- und Lüftungstechnikmaßnahmen sind zu erhalten, sondern neu ist nun die maximal geförderte Investitionshöhe.
- 5% Zusatzförderung bekannt
- 60.000 € berücksichtigte Investition /Wohneinheit mit iSFP
- 30.000 € berücksichtigte Investition /Wohneinheit ohne iSFP
01.01.24 GEG 2024 in Kraft
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt für alle neu eingebauten Heizungen spätestens ab 2028 verpflichtend mindestens 65 % Erneuerbare Energien vor. Das ist eine zentrale Anforderung, um die Klimaschutzverpflichtungen Deutschlands im Gebäudebereich einzulösen.
Wichtig für Verbraucher bei Einbau einer Öl- oder Gasheizung: Seit in Krafttreten des Gebäudeenergiegesetzes müssen die Verbraucher über die Betriebskostenrisiken ihrer geplanten Maßnahme zuvor nachweislich informiert werden.
Vortrag „Gestaltung von Energieeffizienzhäusern“
Die Bestrebungen zur Reduktion klimaschädlicher Treibhausgase haben Anforderungen an Gebäude und Gebäudetechnologien gestellt. Im Oktober 2019 wurde in diesem Zusammenhang das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen, welches die bestehenden Anforderungen an die Energieeinsparung und an die Nutzung erneuerbarer Energien erstmals vereint. Dieser Vortrag diskutiert die technischen Möglichkeiten zur Umsetzung effizienter und effizientester Gebäude durch Gestaltung des Gebäudekörpers und der Auswahl der zugehörigen Gebäudetechnologie unter ökonomischen und ökologischen Aspekten. Dabei werden die Möglichkeiten im Hinblick auf den bereits beschrittenen und noch zu beschreitenden Weg der Energiewende eingeordnet.
BAU Expo Gießen, Baumesse Hessen,
Freitag 28.02.2020, voraussichtlich 15:45 Uhr
Samstag 29.02.2020, voraussichtlich 12:15 Uhr
Sonntag 01.03.2020, voraussichtlich 12:00 Uhr
Warum die Energiewende ohne die Jugend zum Scheitern verurteilt ist
Die Energiewende ist das größte Projekt Deutschlands nach dem Wiederaufbau und der Integration der Zuwanderung. Getrost kann man an dieser Stelle behaupten: „Viel hilft viel“.
Oder im Seglerjargon. Eine Wende geht nicht ohne einen deutlichen und beherzten Richtungswechsel. Erfolgt dieser nicht, „verhungert man im Wind“.
Und genau da liegt das Problem. Ein deutlicher Richtungswechsel bedeutet Veränderung. Und Veränderung wird grundsätzlich erstmal als Gefahr angesehen. Über die Jahrhunderte der Evolution ein Teil unserer eingeprägten Verhaltensweisen zum erfolgreichen Überleben.
Hier ist die Jugend deutlich im Vorteil. Ist man jung, ist alles eine Veränderung. Alles ist neu. Darum muss die Jugend nicht mehr Sorge über einen nachhaltigen Weg haben, wie vor allen anderen Optionen .
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