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Haushaltssperre

Aktuell besteht eine Haushaltssperre, nach der keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend wird derzeit keine Bewilligung von neuen Vorhaben erfolgen. Das betrifft hier speziell:

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz

  • Modul 1 - Querschnittstechnologien
  • Modul 2 - Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
  • Modul 3 - MSR, Sensorik und Energiemanagement
  • Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
  • Modul 5 - Transformationskonzepte
  • Modul 6 - Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen



Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.

2024: Der KfW Kredit 299 - klimafreundlicher Neubau NWG ist aufgrund erschöpfter Haushaltsmittel nicht mehr zu beantragen.

Diese Unternehmen können sich von der Auditpflicht durch Feststellung und Meldung der Bagatellschwelle (0,5 GWh/Jahr) im Turnus von 4 Jahren befreien.

  • Nachweis und Meldung der Bagatellschwelle (0,5 GWh/Jahr)

Gemäß § 8 EDL-G sind diese Unternehmen verpflichtet, turnusmäßig alle vier Jahre ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen.

  • Energieaudit

Gemäß § 8 EDL-G sind diese Unternehmen verpflichtet, turnusmäßig alle vier Jahre ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen.

  • Energieaudit alle 4 Jahre

Darüber hinaus legt das Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) in § 9 fest:

Wenn Informationen aus Audit oder Energiemanagementsystem vorliegen sind Umsetzungspläne von wirtschaftlichen Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen, durch unabhängige Experten prüfen zu lassen und zu veröffentlichen.

  • Umsetzungspläne von wirtschaftlichen Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen

Gemäß § 8 EDL-G sind diese Unternehmen verpflichtet, turnusmäßig alle vier Jahre ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen.

  • Energieaudit

Weitere Pflichten hängen davon ab, wie hoch der Jahresenergieverbrauch unterhalb von 7,5 GWh/Jahr ausfällt.

Siehe weitere Unterteilung

Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) legt in § 8 fest:

Zum 18- Juli 2025 ist spätestens ein Energie- oder Umweltmanagementsystem zu betreíben.

  • Energie- oder Umweltmanagementsystem

Bislang musste der Förderantrag vor Vorhabensbeginn beim BAFA über das Online-Portal gestellt werden.
Als Vorhabensbeginn galt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden
Lieferungs- oder Leistungsvertrages.

Gänzlich neu und wichtig ist:
Mit Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder
aufschiebenden Bedingung der Förderzusage beim Antragsteller vorliegen. Hierin muss auch das
voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten sein.