Viele energetische Sanierungsmaßnahmen inkl. der Vorarbeit sind förderfähig. Gemeinsam sichten wir Chancen und Nutzen.
Autor: vn
Unser Service – Energieberatung
Die Optionen zur energetischen Sanierung sind vielfältig. Die Förderlandschaft kaum zu überschauen. Wir diskutiueren Nutzen und Aufwand, gerne am Objekt.
2024: Keine Förderzusagen für Wirtschaft
Haushaltssperre
Aktuell besteht eine Haushaltssperre, nach der keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend wird derzeit keine Bewilligung von neuen Vorhaben erfolgen. Das betrifft hier speziell:
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz
- Modul 1 - Querschnittstechnologien
- Modul 2 - Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
- Modul 3 - MSR, Sensorik und Energiemanagement
- Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
- Modul 5 - Transformationskonzepte
- Modul 6 - Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen
Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
2024: Förderung Neubau – Nichtwohngebäude eingestellt
2024: Der KfW Kredit 299 - klimafreundlicher Neubau NWG ist aufgrund erschöpfter Haushaltsmittel nicht mehr zu beantragen.
Unternehmen mit weniger Jahresgesamtenergieverbrauch als 0,5 GWh/Jahr
Diese Unternehmen können sich von der Auditpflicht durch Feststellung und Meldung der Bagatellschwelle (0,5 GWh/Jahr) im Turnus von 4 Jahren befreien.
- Nachweis und Meldung der Bagatellschwelle (0,5 GWh/Jahr)
Unternehmen mit weniger Jahresgesamtenergieverbrauch als 2,5 GWh/Jahr
Gemäß § 8 EDL-G sind diese Unternehmen verpflichtet, turnusmäßig alle vier Jahre ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen.
- Energieaudit
Unternehmen mit mehr als Jahresgesamtenergieverbrauch 2,5 GWh/ Jahr und weniger als 7,5 GWh/Jahr
Gemäß § 8 EDL-G sind diese Unternehmen verpflichtet, turnusmäßig alle vier Jahre ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen.
- Energieaudit alle 4 Jahre
Darüber hinaus legt das Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) in § 9 fest:
Wenn Informationen aus Audit oder Energiemanagementsystem vorliegen sind Umsetzungspläne von wirtschaftlichen Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen, durch unabhängige Experten prüfen zu lassen und zu veröffentlichen.
- Umsetzungspläne von wirtschaftlichen Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen
Unternehmen mit weniger als Jahresgesamtenergieverbrauch 7,5 GWh/ Jahr
Gemäß § 8 EDL-G sind diese Unternehmen verpflichtet, turnusmäßig alle vier Jahre ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen.
- Energieaudit
Weitere Pflichten hängen davon ab, wie hoch der Jahresenergieverbrauch unterhalb von 7,5 GWh/Jahr ausfällt.
Unternehmen mit mehr als Jahresgesamtenergieverbrauch 7,5 GWh/ Jahr
Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) legt in § 8 fest:
Zum 18- Juli 2025 ist spätestens ein Energie- oder Umweltmanagementsystem zu betreíben.
- Energie- oder Umweltmanagementsystem
01.01.24 – Antragsprozess BAFA geändert!
Bislang musste der Förderantrag vor Vorhabensbeginn beim BAFA über das Online-Portal gestellt werden.
Als Vorhabensbeginn galt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden
Lieferungs- oder Leistungsvertrages.
Gänzlich neu und wichtig ist:
Mit Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder
aufschiebenden Bedingung der Förderzusage beim Antragsteller vorliegen. Hierin muss auch das
voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten sein.