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1b-2a-3a Leitfaden Nichtwohngebäude – den Bestand sanieren

Sofern Sie nicht nur ein Bauteil zu sanieren gedenken, auch dies ist möglich, sondern einen
ganzheitlichen Ansatz anstreben, ist für Sie das Werkzeug des energetischen Sanierungskonzeptes das richtige Instrument. Dies ist üblicherweise der erste Schritt. Hierfür sind eigene Fördergelder zu beantragen.

Vorgehensweise zum Förderbegehren

1. Schritt - Sanierungskonzept erarbeiten

2. Schritt - Liefer- oder Leistungsverträge anfragen und abschließen (neu)

3. Förderung beantragen (nur wenn Förderstandards erreicht werden)

4. Umsetzen

5. Nachweis führen

6. Förderantrag beenden

Für den 1. Schritt hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Modul 2 für Nichtwohngebäude definiert (energetisches Sanierungskonzept).
Das energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude Schritt für Schritt durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan). Das kann, muss aber nicht die umfassende Sanierung zum Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes beinhalten.

Förderung Modul 2

BAFA - Modul 2/ Sanierungskonzept: beträgt unter Vorbehalt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch nach Nettogrundfläche 200m²/ 1.700€, bis 500m²/5.000€, ab 500m²/8.000 Euro.

Förderung Sanierung

Fördergelder auf die Sanierung selbst sind über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bzw. die Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) zu beantragen.
Der Ansprechpartner richtet sich nach den zu sanierenden Bauteilen (teilweise BAFA), ggf. der Sanierung der Heizung (KfW) oder der Sanierung in einem Zug zu einem Effizienzhaus (KFW). Sie haben die Möglichkeit durch Vollmachterteilung den kompletten Prozess an uns oder einen zugelassenen Energieberater zu übertragen.

  • Mit Vollmachterteilung kann Ihr zugelassener Energieberater den Antragsprozess für Sie komplett übernehmen