Bei Unternehmen ist zwischen selbst auferlegten und verpflichtenden Zielen bzw. Maßnahmen zu unterscheiden.
Verpflichtende Maßnahmen richten sich nach dem Jahresgesamtenergiebedarf des Unternehmens.
Selbst auferlegte Ziele verfolgen zumeist ökologische und / oder ökonomische Interessen. In vielen Fällen ist das ökologische Profil eines Unternehmens von publikumswirksamer Bedeutung.