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Unternehmen mit mehr als Jahresgesamtenergieverbrauch 2,5 GWh/ Jahr und weniger als 7,5 GWh/Jahr

Gemäß § 8 EDL-G sind diese Unternehmen verpflichtet, turnusmäßig alle vier Jahre ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen.

  • Energieaudit alle 4 Jahre

Darüber hinaus legt das Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) in § 9 fest:

Wenn Informationen aus Audit oder Energiemanagementsystem vorliegen sind Umsetzungspläne von wirtschaftlichen Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen, durch unabhängige Experten prüfen zu lassen und zu veröffentlichen.

  • Umsetzungspläne von wirtschaftlichen Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen

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