Gemäß § 8 EDL-G sind diese Unternehmen verpflichtet, turnusmäßig alle vier Jahre ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen.
- Energieaudit alle 4 Jahre
Darüber hinaus legt das Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) in § 9 fest:
Wenn Informationen aus Audit oder Energiemanagementsystem vorliegen sind Umsetzungspläne von wirtschaftlichen Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen, durch unabhängige Experten prüfen zu lassen und zu veröffentlichen.
- Umsetzungspläne von wirtschaftlichen Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen