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01.01.24 GEG 2024 in Kraft

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt für alle neu eingebauten Heizungen spätestens ab 2028 verpflichtend mindestens 65 % Erneuerbare Energien vor. Das ist eine zentrale Anforderung, um die Klimaschutzverpflichtungen Deutschlands im Gebäudebereich einzulösen.

Wichtig für Verbraucher bei Einbau einer Öl- oder Gasheizung: Seit in Krafttreten des Gebäudeenergiegesetzes müssen die Verbraucher über die Betriebskostenrisiken ihrer geplanten Maßnahme zuvor nachweislich informiert werden.

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