Für Unternehmen gibt es eine Reihe von geförderten Optionen. Wir unterteilen in jene die auch die Prozessplanung und solche die nur das Gebäude fokussieren.
Kategorie - Nichtwohngebäude / Prozesse
Audit - status Quo - Verbesserungsvorschläge
BAFA - Modul 1/ Audit: 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 6.000 Euro bei > 10 T€ Energiekosten.
Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.
Kategorie - Gebäude
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599 - nur Gebäude
beträgt unter Vorbehalt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch nach Nettogrundfläche 200m²/ 1.700€, bis 500m²/5.000€, ab 500m²/8.000 Euro.
Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.
Fachplanung / Baubegleitung Einzelmaßnahmen
Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.
Dieses Instrument ist bei Heizungsystemen eine Schlüsselmaßnahme. Gut abgestimmte Systeme, besonders mit Einjbeziehung volatiler Energieformen, helfen Betriebskosten zu senken.
Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen am Gebäude.