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1b-2a-3b Leitfaden Nichtwohngebäude – der Neubau

Die aktuelle Haushaltslage hat dazu geführt, dass einige Fördermaßnahmen ausgesetzt oder aufgegeben wurden. Unter Vorbehalt gilt grob zusammmengefasst, dass die Sanierung weiterhin gefördert wird während beim Neubau nur die Planung eine Unterstützung durch die Förderung erfährt.

Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat. Hierfür steht das BAFA - Modul 2 zur Verfügung.

BAFA - Modul 2/ Sanierungskonzept: Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch nach Nettogrundfläche 200m²/ 1.700€ , bis 500m²/5.000€, ab 500m²/8.000 Euro. Ein förderfähiges energetisches Eneriekonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude auf den Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes gebracht werden kann.