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1b Leitfaden Wohn- / Nichtwohngebäude – Baumaßnahme ohne Förderung anzustreben

Sie haben sich entschlossen keine staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen. Das erspart Ihnen einiges an Bürokratie und senkt die Anforderungen an die Baumaßnahme auf die gesetzlichen Mindestanforderungen und unter Umständen deren Investitionshöhe. Anderseits verzichten Sie höchstwahrscheinlich auf eine subventionierte Planung und professionelle Beratung.

Vorsicht

An dieser Stelle soll bemerkt werden, dass Sie quantitative Aussagen zur Energieeffizienz von Verkäufern im Bereich der energetischen Sanierung sich am besten durch eine unabhängige Meinung bestätigen lassen. Langfristige Auswirkungen Ihrer Maßnahme terffen letztendlich Sie. Leider des öfteren anzutreffen sind Betriebe die gleichzeitig Installateur und Energieberater in einem sind. Beide Rollen aus einer Hand wahrzunehmen ist aus Gründen der Unabhänigkeit nicht zulässig.

Bauantrag erforderlich?

  • Nun müssen Sie nur noch prüfen, ob Ihre Maßnahme einen Bauantrag erfordert?

Um als Bauherr sicherzugehen, dass ein geplantes Bauvorhaben nach öffentlichem Recht gebaut werden darf, sollten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt halten und bei Bedarf vor Baubeginn eine Baugenehmigung durch die zuständige Baubehörde einholen. Unabhängig von der Notwendigkeit einer Baugenehmigung müssen Sie auf jeden Fall die gesetzlichen Mindeststandards einhalten.

  • Gesetzliche Mindestanforderungen einhalten!

Im Falle eines Bauantrages benötigen Sie einen zugelassenen Experten, der Ihnen die konforme Ausführung bestätigt.